Es findet sich in Paragraf 15 des im geplanten Epidemie-Gesetzes eine Erlaubnis zur Zwangsrekrutierung von Pflegekräften:
§ 15
Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals
(1) Die zuständigen Behörden nach § 3 können von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind oder über eine abgeschlossene Ausbildung in der Pflege, im Rettungsdienst oder in einem anderen Gesundheitsberuf verfügen, die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen, soweit das zur Bewältigung der epidemischen Lage nach § 11 dringend erforderlich und angemessen ist. Die Behörden können jede Person nach Satz 1 unter gleichen Voraussetzungen auch zur Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen an Einrichtungen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung zuweisen und verpflichten.
Gesetzesentwurf NRW
Super! Und über den Bonus vom Land Bayern haben die all unsere Adressen, Arbeitgeber und Personalausweis Fotos erhalten und haben damit jederzeit Zugriff auf unsere "Arbeitsleistung"!
Wie finden Sie das? Macht es Sie auch so wütend und gleichzeitig hilfslos, wenn man über solche Maßnahmen in einer demokratischen Bundesrepublik Deutschland nachdenkt bzw. umsetzen will?
Bei ca. 1,7 Millionen beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege sieht man an der Statistik deutlich, dass auch die ausländischen Pflegekräfte bei einer Pandemie eine Bundesrepublik Deutschland sicher nicht ausreichend pflegerisch versorgen könnten.
Und wie wir alle sicher wissen nicht bei diesem Gehalt:
Der Pflegenotstand hat Gründe, die sich schon seit Jahren abzeichnen. Die Logik der Betriebswirtschaftler, die für Krankenhäusern ein ähnliches Zeitschema anlegten wie für die "Just-in Time-Produktion" in der Realwirtschaft, war lange unangefochtene Maßgabe. Als ob man Genesung so produzieren könne wie eine Ware und Zeit nicht ein außerordentlich wichtiger, schwer im Voraus zu berechnender Faktor für die Gesundung wäre.
In Überstunden, Unterbesetzung und damit einhergehenden hochgesteigertem, deplatziertem Effizenzdruck, der aufs Betriebsklima geht, mit denen Pflegerinnen und Pfleger ihren Ausstieg begründen. Die Androhung einer "Zwangsrekrutierung" liefert diesem Trend gegenüber keine neuen Impulse zu einer "intrinsischen Motivation", sondern wirkt eher abschreckend.
Der Krisenbewältigungsansatz, mit Schockzahlen, Angst, Zwang und Strafandrohungen zu operieren, findet schnell seine Grenzen.
Der Pflegebonus von der Bayrischen Staatsregierung wurde ca. 180.000 mal beantragt. So hat Bayern schon alle Daten von fast 200.000 Pflegekräften in ganz Bayern - wie toll das es bei der Beantragung auch keinerlei Datenschutzerklärung gegeben hat.
Haben Sie auch den Bonus beantragt? Müssen Sie jetzt auch damit rechnen, dass Sie alsbald zwangsrekrutiert werden?
Wie denken Sie darüber?
Liebe Grüße
Ihre Eva B. Mertens
Quellen: www.springer.de
www.heise.de
www.spiegel.de
www.pixabay.de
Artikel von Thomas Pony auf heise.de
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