Die Pflegeplanung ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeprozessplanung und ein zentrales Instrument in der professionellen Pflege.
Sie ist ein systematischer Prozess, der es Pflegekräften ermöglicht, individuelle Pflegeziele für ihre Patienten zu entwickeln und Maßnahmen zu planen, um diese Ziele zu erreichen. Eine Pflegeplanung darf jedoch nicht von jedem geschrieben werden. In diesem Blogartikel werden wir uns daher genauer mit der Frage beschäftigen, wer eine Pflegeplanung schreiben darf und welche haftungsrechtlichen Risiken damit verbunden sind.
Gemäß dem Pflegeberufegesetz (PflBG) § 4 dürfen Pflegeplanungen nur von Pflegefachkräften erstellt werden. Das heißt, dass nur Personen, die eine entsprechende Ausbildung in der Pflege absolviert haben, eine Pflegeplanung schreiben dürfen. Hierzu zählen insbesondere examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpfleger. Auch Pflegefachkräfte mit einer vergleichbaren Ausbildung aus dem EU-Ausland dürfen eine Pflegeplanung schreiben, sofern sie in Deutschland anerkannt sind.
Die Pflegeplanung umfasst verschiedene Schritte, die von der Erfassung der Pflegebedürfnisse des Patienten bis zur Festlegung der Pflegeziele und der Umsetzung von Pflegemaßnahmen reichen. Pflegefachkräfte sind in der Regel in der Lage, diese Schritte eigenständig und verantwortungsvoll durchzuführen. Sie haben im Rahmen ihrer Ausbildung nicht nur ein breites Wissen über die Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers erworben, sondern auch über die psychosozialen Bedürfnisse von Patienten und die Kommunikation mit ihnen.
Doch warum ist es so wichtig, dass nur Pflegefachkräfte eine Pflegeplanung schreiben dürfen? Das hat vor allem mit den haftungsrechtlichen Risiken zu tun, die damit verbunden sind. Denn eine fehlerhafte Pflegeplanung kann schwerwiegende Folgen für den Patienten haben und im schlimmsten Fall zu gesundheitlichen Schäden oder gar zum Tod führen.
Ein Beispiel: Stellen wir uns vor, eine nicht ausgebildete Person würde eine Pflegeplanung schreiben und dabei wichtige Informationen übersehen oder falsch einschätzen. Wenn aufgrund dieser fehlerhaften Planung ein Patient nicht die notwendige Pflege und Betreuung erhält, kann dies zu Komplikationen führen, die vermeidbar gewesen wären. In einem solchen Fall könnte die Person, die die Pflegeplanung geschrieben hat, rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Dieses Risiko ist umso höher, da Pflegekräfte nicht nur für ihre eigene Arbeit, sondern auch für die Arbeit ihrer Kollegen haften. Wenn also ein Patient aufgrund einer fehlerhaften Pflegeplanung eines Kollegen Schaden erleidet, kann auch die Pflegefachkraft, die die Pflegeplanung geschrieben hat, in Haftung genommen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nur Pflegefachkräfte eine Pflegeplanung schreiben dürfen. Dies hat vor allem mit den haftungsrechtlichen Risiken zu tun, die mit der Erstellung einer Pflegeplanung verbunden sind. Eine fehlerhafte Pflegeplanung kann schwerwiegende Folgen für den Patienten haben und im schlimmsten Fall zu gesundheitlichen Schäden oder zum Tod führen. Pflegefachkräfte sind aufgrund ihrer Ausbildung und ihres Fachwissens in der Lage, eine Pflegeplanung eigenständig und verantwortungsvoll durchzuführen.
Doch auch Pflegefachkräfte sollten sich bewusst sein, dass sie im Falle einer fehlerhaften Pflegeplanung haftbar gemacht werden können. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten sie sorgfältig und gewissenhaft vorgehen und bei Unsicherheiten oder Problemen immer einen Vorgesetzten oder Kollegen um Rat fragen.
Insgesamt ist die Pflegeplanung ein wichtiger Bestandteil der professionellen Pflege und sollte ausschließlich von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Nur so kann eine angemessene und sichere Pflege gewährleistet werden, die den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Patienten gerecht wird.
Also bleibt gesund und munter!
Eure
Schwester Eva
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