In meiner täglichen Arbeit als medizinrechtliche Gutachterin überprüfe ich sehr viele Pflegeplanung und diese Pflegeplanung ist fachlich nicht korrekt und daher zu bemängeln.
Nun wollen wir uns mal so ein fachlich nicht korrektes Beispiel für eine Pflegeplanung anschauen:
Ressourcen | Probleme:
P: Frau Meier liegt nur auf dem Rücken und der Po ist oft gerötet und sie kann sich selber nicht drehen.
R: Frau Meier ist mit einer leichten Seitenlagerung einverstanden und wird dann und wann mal durchgeführt auf Wunsch der Bewohnerin. Frau Meier wird nachts auf eigenen Wunsch nicht gelagert.
Ziel:
Kein Dekubitus - Dekubitus heilt ab.
Maßnahmen:
- Lagerungen (Bewegungsplan liegt im Zimmer)
- Fersen hoch lagern
- Regelmäßig nach Bewegungsplan lagern
In meiner täglichen Arbeit als medizinrechtliche Gutachterin überprüfe ich sehr viele Pflegeplanung und diese Pflegeplanung ist fachlich nicht korrekt und daher zu bemängeln.
Was ist bei der Pflegeplanung zu bemängeln?
Ressourcen und Probleme:
Die Problembeschreibung ist grundsätzlich nicht präzise genug und weist fachliche Defizite auf. Aspekte der Wunddokumentation werden mit der Problembeschreibung vermischt.
Es fehlt die vom nationalen Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ (Büscher et al., 2021) empfohlene Dekubitusrisikoeinschätzung sowie die pflegefachliche Risikoeinschätzung der Pflegebezugsperson.
Das Ausmaß des Dekubitusrisikos ist nicht angegeben.
Zudem gibt die Problembeschreibung keine Auskunft darüber, warum Frau Meier immobil ist und wann es zu Hautrötungen kommt. Die Beschreibung „kleine offene Stelle am Po“ stellt keine fachliche Hautbeurteilung dar.
(Führen Sie dazu den Fingertest regelmäßig durch und dokumentierten Sie bitte auch das Ergebnis.)
Mit dieser Beschreibung ist eine vorhandene Hautschädigung anzunehmen und diese Hautschädigung muss in der Wunddokumentation erfasst werden. Selbstverständlich muss auch der betreuende Arzt oder Ärztin von Frau Meier informiert werden.
Fehlerhaft ist auch das scheinbar die Lagerungen nur aus einer leichten Seitenlagerung bestehen.
Die Lagerung wird „regelmäßig“ durchgeführt, nur nicht in der Nacht.
„Regelmäßig“ kann auch einmal pro Tag, einmal pro Monat oder einmal pro Quartal sein. Diese nicht konkretisierte Begrifflichkeit ist in Zusammenhang mit der Lagerung keine fachlich korrekte quantitative Zeitvorgabe und diese Fehler dürfen einer Pflegefachkraft schlicht nicht unterlaufen in der Pflegeplanung.
Pflegeziele
Das Ziel „kein Dekubitus“ ist in diesem Fall nicht korrekt, da bereits ein Dekubitus 1. Grades vorliegt. Hier wurde die Pflegeplanung offensichtlich nicht evaluiert. Das 2. aufgeführte Ziel „Abheilen des Dekubitus“ ist prinzipiell in der aktuellen Situation richtig.
Pflegemaßnahmen
In der Maßnahmenbeschreibung wird jedoch lediglich „Lagerung“ aufgeführt. Es fehlt jedoch der korrekte Lagerungsintervall und der Verweis auf den Lagerungs- und Bewegungsplan. Weitere Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe bzw. Maßnahmen zur Unterstützung des Heilungsverlaufs des bestehenden Dekubitus fehlen vollständig. In der Maßnahmenbeschreibung wird auf ein weiteres Problem, die bestehende Gefährdung der Fersen, hingewiesen. Diese Aufführung hätte aber korrekterweise unter der Rubrik Probleme platziert werden müssen.
Halten Sie sich bei der Pflegeplanung immer an die Expertenstandards! Dies können Sie in diesem Artikel gerne nachlesen: Die Expertenstandards einfach erklärt mit einem Beispiel.
Ich versichere Ihnen, dass der Medizinische Dienst all dies sehr genau prüft.
Hier erhalten Sie die fachlich korrekte Pflegeplanung und ich hoffe, dass Sie damit Ihre Pflegeplanungen optimieren können, damit der MD dann auch zufrieden ist.
Sollten Sie Fragen haben, rund um die Pflegeplanungen oder direkt zu einer Formulierung kontaktieren Sie mich einfach.
Viel Erfolg und bleiben Sie gesund und lassen Sie nicht ärgern...
Ihre
Schwester Eva
- Pflegeexpertin -
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Literatur:
Büscher, A., Blumenberg, P., Krebs, M., Stehling, H., Stomberg, D., & Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (Hrsg.). (2021). Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege (2. Aktualisierung 2017, Stand: Mai 2021). Hochschule Osnabrück, Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
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