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AutorenbildSchwester Eva - Pflegeexpertin

Mehr Verantwortung und mehr Risiko für Pflegefachkräfte: Wie das Pflegekompetenzgesetz Pflegefachkräfte auf eine neue Stufe hebt – und was das für Haftung und Dokumentation bedeutet



Das Pflegekompetenzgesetz bringt Pflegefachkräften mehr Eigenverantwortung: Heilkundliche Aufgaben wie Insulingabe oder die Wundversorgung fallen jetzt in deinen Zuständigkeitsbereich.


Doch mit dieser neuen Macht steigt auch das Risiko! Erfahren Sie, welche Dokumentationspflichten auf Sie zukommen und warum Ihre Rolle im Gesundheitswesen jetzt entscheidender denn je ist. Bereiten Sie sich auf die Zukunft der Pflege vor – mit mir, Schwester Eva, der Pflegeexpertin. Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und schauen Sie gerne in meinem Shop vorbei!


Inhaltsverzeichnis


  1. Einführung: Was ist das Pflegekompetenzgesetz?

  2. Erweiterte Befugnisse: Neue Aufgaben für Pflegefachkräfte

    • Diabetische Versorgung: Insulingabe und Blutzuckerkontrolle

    • Chronische Wundversorgung: Eigenverantwortliche Behandlung

    • Demenzbetreuung: Selbstständige Maßnahmen

  3. Die Herausforderung: Mehr Verantwortung, mehr Haftung

    • Rechtliche Risiken und Haftungsfragen

    • Berufshaftpflichtversicherung und Absicherung

  4. Dokumentationspflichten: Was jetzt wichtig wird

    • Lückenlose Dokumentation als Schutz

    • Digitale Lösungen für eine effiziente Dokumentation

  5. Wie Pflegefachkräfte sich vorbereiten können

    • Weiterbildung und Qualifikation

    • Mentale Gesundheit und Unterstützung

  6. Fazit: Der Balanceakt zwischen Befugnissen und Verantwortung

  7. Mehr Informationen und viel zum Nachlesen



Der Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) sieht tiefgreifende Veränderungen für die berufliche Praxis von Pflegefachkräften vor. Ziel dieser Reform ist es, den steigenden Herausforderungen des Gesundheitssystems – insbesondere in der Pflege – zu begegnen. Der Fachkräftemangel, die alternde Bevölkerung und die wachsende Zahl chronisch erkrankter Menschen erfordern innovative Lösungen. Eine dieser Lösungen ist die Übertragung heilkundlicher Aufgaben auf Pflegefachkräfte, die traditionell von Ärztinnen ausgeführt wurden. Dies soll nicht nur die Versorgung der Patientinnen verbessern, sondern auch die Pflegeberufe attraktiver machen, indem die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten erweitert werden.


Die wesentlichen Aspekte des Entwurfs: Heilkundliche Tätigkeiten für Pflegefachkräfte


Der Entwurf sieht vor, dass Pflegefachkräfte künftig in der Lage sind, bestimmte heilkundliche Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Diese Aufgaben sind klar definiert und beziehen sich auf spezifische medizinische Bereiche, in denen Pflegefachkräfte bereits umfangreiche Kenntnisse haben. Folgende heilkundliche Tätigkeiten sollen nach dem Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes den Pflegefachkräften übertragen werden:


1. Diabetische Versorgung: Insulinverabreichung und Blutzuckerkontrolle

Eine der wichtigsten Neuerungen des Gesetzesentwurfs betrifft die Versorgung von Diabetikerinnen. Diabetes ist eine chronische Erkrankung, die eine kontinuierliche Überwachung des Blutzuckerspiegels sowie die regelmäßige Gabe von Insulin erfordert. Bisher lag die Insulinverabreichung überwiegend in den Händen von Ärztinnen oder in speziellen Fällen unter strenger ärztlicher Aufsicht durch Pflegefachkräfte. Der Entwurf sieht vor, dass Pflegefachkräfte künftig eigenständig die Insulinvergabe übernehmen dürfen, ohne dass vorher eine ärztliche Anordnung nötig ist.


Wichtige Aufgaben, die Pflegefachkräfte in diesem Bereich übernehmen sollen:


  • Eigenständige Messung des Blutzuckerspiegels und Interpretation der Ergebnisse.


  • Entscheidung über die erforderliche Insulindosierung auf Basis der Blutzuckerwerte und des Gesundheitszustands des Patienten.


  • Verabreichung von Insulin, einschließlich der Verantwortung für die richtige Applikationsmethode (z. B. Insulinspritze oder Insulinpumpe).


  • Überwachung der Reaktion des Patienten auf die Insulingabe und Einleitung notwendiger Maßnahmen bei Anomalien (z. B. Hypoglykämie oder Hyperglykämie).


Diese erweiterte Befugnis bringt eine erhebliche Entlastung für Ärztinnen mit sich und ermöglicht es Pflegefachkräften, schneller und direkt auf die Bedürfnisse der Patientinnen zu reagieren. Insbesondere in Pflegeheimen und ambulanten Pflegeeinrichtungen, wo die kontinuierliche Überwachung von Diabetiker*innen eine zentrale Rolle spielt, kann dies die Pflegequalität erheblich verbessern.



2. Chronische Wundversorgung: Eigenverantwortliche Behandlung von Wunden

Ein weiterer zentraler Bereich, in dem Pflegefachkräfte mehr Verantwortung übernehmen sollen, ist die Versorgung von chronischen Wunden. Chronische Wunden – wie Dekubitus (Druckgeschwüre), Ulcus cruris (offene Beine) oder diabetische Fußulzera – erfordern eine spezialisierte und kontinuierliche Pflege. Bislang waren Pflegekräfte in diesem Bereich häufig auf ärztliche Anweisungen angewiesen, insbesondere wenn es um die Entscheidung über die Art der Wundversorgung und die Auswahl der Wundmaterialien ging.


Der Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes sieht vor, dass Pflegefachkräfte künftig folgende Aufgaben eigenständig übernehmen dürfen:


  • Einschätzung des Wundzustands: Pflegefachkräfte sollen selbstständig in der Lage sein, den Zustand einer chronischen Wunde zu beurteilen, einschließlich der Feststellung von Infektionen, der Beurteilung der Wundtiefe und des Fortschritts der Heilung.


  • Entscheidung über die Art der Wundversorgung: Basierend auf ihrer Einschätzung sollen Pflegefachkräfte entscheiden, welche Materialien und Techniken zur Wundversorgung angewendet werden. Dazu gehören die Wahl von Wundauflagen, Salben und antiseptischen Lösungen.


  • Durchführung der Wundversorgung: Die Pflegekraft übernimmt die komplette Wundversorgung, von der Reinigung der Wunde über die Applikation der geeigneten Wundauflagen bis hin zur Überwachung des Heilungsverlaufs.


  • Anpassung der Behandlung bei Veränderungen: Falls sich der Zustand der Wunde verschlechtert oder keine Fortschritte erzielt werden, sind die Pflegekräfte dafür verantwortlich, die Behandlung anzupassen oder bei Bedarf eine ärztliche Überweisung zu veranlassen.


Diese neuen Befugnisse ermöglichen es Pflegefachkräften, Wundbehandlungen effizienter zu gestalten und schneller auf Veränderungen im Wundzustand zu reagieren. Insbesondere bei chronischen Wunden, die oft über Wochen oder Monate hinweg versorgt werden müssen, kann dies die Heilungsprozesse deutlich verbessern und den Patienten eine schnellere Linderung verschaffen.


3. Demenzbetreuung: Selbstständige Maßnahmen zur Förderung und Betreuung

Der Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes legt auch besonderen Wert auf die Betreuung von Menschen mit Demenz. Die Pflege von Demenzkranken erfordert nicht nur medizinisches Wissen, sondern auch spezielle pflegerische Fähigkeiten, um den kognitiven und psychischen Herausforderungen der Krankheit gerecht zu werden. Pflegefachkräfte haben in der täglichen Praxis bereits viel Erfahrung in der Arbeit mit Demenzpatient*innen, doch bislang waren sie in der Wahl der pflegerischen Maßnahmen oft von ärztlichen Vorgaben abhängig.


Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Pflegefachkräfte künftig mehr Entscheidungsfreiheit in der Betreuung von Demenzkranken erhalten. Zu den geplanten erweiterten Aufgaben gehören:


  • Entwicklung individueller Betreuungspläne: Pflegefachkräfte sollen in der Lage sein, eigenständig maßgeschneiderte Betreuungspläne zu entwickeln, die auf den individuellen Bedürfnissen und dem Krankheitsstadium der Patient*innen basieren.


  • Durchführung kognitiver und motorischer Fördermaßnahmen: Maßnahmen zur Förderung der geistigen Fähigkeiten (z. B. Gedächtnistraining, Orientierungsübungen) sowie der motorischen Fähigkeiten (z. B. Gehtraining, Koordinationsübungen) sollen künftig von Pflegefachkräften eigenständig durchgeführt und angepasst werden.


  • Betreuung in Krisensituationen: Pflegefachkräfte sollen befugt sein, in akuten Verwirrtheits- oder Aggressionsphasen eigenständig Beruhigungsmaßnahmen einzuleiten, sei es durch medikamentöse Interventionen oder pflegerische Techniken.


  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Betreuungsmaßnahmen: Pflegefachkräfte sollen die Entwicklung der Erkrankung und den Erfolg der angewandten Maßnahmen überwachen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.


Diese erweiterten Befugnisse sollen die Betreuung von Demenzkranken flexibler und individueller gestalten, indem Pflegefachkräfte direkter auf die wechselnden Bedürfnisse der Patient*innen eingehen können. Insbesondere in der Langzeitpflege oder in stationären Einrichtungen könnte dies zu einer besseren Lebensqualität der Betroffenen führen.



Wesentliche Prinzipien hinter den erweiterten Befugnissen


Das Pflegekompetenzgesetz verfolgt das Ziel, die Pflege praxisnäher zu gestalten und die Kompetenzen der Pflegefachkräfte stärker zu nutzen. Es basiert auf folgenden Prinzipien:


  1. Eigenverantwortung und Autonomie der Pflegefachkräfte: Pflegekräfte werden ermächtigt, eigenständige Entscheidungen zu treffen, ohne auf ärztliche Anweisungen warten zu müssen. Dies verkürzt die Reaktionszeiten und fördert die Selbstständigkeit im Pflegealltag.


  2. Abgestufte Verantwortung nach Qualifikation: Die Übertragung der heilkundlichen Aufgaben erfolgt abgestuft nach der jeweiligen Qualifikation der Pflegekräfte. Das bedeutet, dass nur entsprechend weitergebildete Pflegefachkräfte diese Aufgaben übernehmen dürfen. Fortbildungen und zusätzliche Qualifikationen spielen hierbei eine zentrale Rolle.


  3. Verbesserung der Versorgungsqualität: Durch die erweiterten Befugnisse sollen Pflegefachkräfte schneller und direkter auf die Bedürfnisse der Patient*innen reagieren können. Dadurch erhofft sich der Gesetzgeber eine spürbare Verbesserung der Versorgungsqualität, insbesondere in der Langzeitpflege und in ländlichen Gebieten.


2. Angst vor der Verantwortung: Die Kehrseite der Medaille


Der psychologische Druck durch erweiterte Befugnisse


Trotz der Vorteile, die mit der Erweiterung der Befugnisse einhergehen, empfinden viele Pflegefachkräfte die neuen Regelungen als zusätzliche Belastung. Der Gedanke, für komplexe heilkundliche Entscheidungen verantwortlich zu sein, die das Leben und die Gesundheit von Patient*innen direkt beeinflussen, kann erhebliche Ängste auslösen. Es gibt verschiedene Gründe, warum Pflegefachkräfte sich dieser neuen Verantwortung nicht gewachsen fühlen:


Furcht vor Fehlern: Die Angst, eine falsche Entscheidung zu treffen oder einen Fehler zu machen, ist eine der größten Sorgen. Fehler in der Verabreichung von Medikamenten oder in der Behandlung chronischer Wunden können schwerwiegende Folgen haben – bis hin zum Tod des Patienten.


Erhöhte Haftungsrisiken: Mit der Übertragung heilkundlicher Aufgaben kommt die Sorge, im Fall eines Fehlers juristisch belangt zu werden. Dies kann zu Unsicherheiten führen, da viele Pflegefachkräfte bisher nicht an solche rechtlichen Fragen gewöhnt sind.


Unzureichende Qualifikation oder Vorbereitung: Viele Pflegefachkräfte könnten sich nicht ausreichend vorbereitet fühlen, um heilkundliche Aufgaben sicher auszuführen. Die Sorge, nicht die notwendige Ausbildung oder Fachkenntnis zu haben, verstärkt die Angst vor Fehlern.


Zusätzliche Arbeitsbelastung: In einem Berufsfeld, das ohnehin durch hohe Arbeitsbelastung und Personalmangel gekennzeichnet ist, erscheint die Übernahme zusätzlicher Aufgaben für viele Pflegefachkräfte kaum bewältigbar.




Die Angst vor Haftung: Ein existenzielles Risiko


Die juristische Haftung ist für viele Pflegefachkräfte ein zentrales Problem, wenn es um die neuen Befugnisse geht. In der Vergangenheit waren Ärzt*innen die primären Entscheidungsträger in heilkundlichen Fragen und trugen somit auch die rechtliche Verantwortung. Mit den neuen Regelungen könnte sich das ändern. Pflegefachkräfte müssen sich bewusst sein, dass sie im Falle von Fehlentscheidungen oder Nachlässigkeiten persönlich haftbar gemacht werden können. Folgende Szenarien sind denkbar:


Zivilrechtliche Haftung: Im Falle eines Behandlungsfehlers, der zu Schäden bei Patient*innen führt, können Pflegefachkräfte auf Schadenersatz verklagt werden. Dies könnte existenzbedrohende finanzielle Forderungen nach sich ziehen.


Strafrechtliche Konsequenzen: Fahrlässige Körperverletzung oder sogar der Tod eines Patienten durch einen Fehler könnte strafrechtlich verfolgt werden. Dies ist für viele Pflegekräfte ein erschreckendes Szenario.


Versicherungsschutz: Pflegefachkräfte müssen sicherstellen, dass ihre Berufshaftpflichtversicherung auf die neuen Aufgabenbereiche und die damit verbundenen Risiken ausgeweitet wird. Dies bedeutet zusätzliche Kosten, aber auch eine notwendige Absicherung.


Wie kann man der Angst vor Verantwortung begegnen?


Der erste Schritt, um der Angst vor der neuen Verantwortung entgegenzutreten, besteht darin, sich bewusst zu machen, dass die Übertragung heilkundlicher Aufgaben nicht gleichbedeutend mit Überforderung sein muss. Es gibt Strategien, die helfen können, die neuen Anforderungen zu bewältigen:


1. Kontinuierliche Weiterbildung: Pflegefachkräfte sollten die angebotenen Fort- und Weiterbildungen zu den neuen heilkundlichen Aufgaben intensiv nutzen. Je besser die Qualifikation, desto mehr Sicherheit kann man im Umgang mit der erweiterten Verantwortung erlangen.

2. Supervision und Unterstützung: Der enge Austausch mit Kolleg*innen und Vorgesetzten kann helfen, Unsicherheiten abzubauen. Gerade in der Anfangszeit sollten Pflegefachkräfte nicht zögern, bei Unsicherheiten ärztlichen Rat einzuholen oder sich an erfahreneres Pflegepersonal zu wenden.


3. Mentale Gesundheit und Selbstfürsorge: Die zusätzliche Verantwortung kann emotional belastend sein. Pflegefachkräfte sollten darauf achten, ihre mentale Gesundheit zu pflegen, sei es durch den Austausch mit Kolleg*innen, den Zugang zu Supervisionsangeboten oder die Inanspruchnahme von Beratung bei psychischem Stress.



3. Dokumentation: Die unverzichtbare Absicherung


Warum Dokumentation jetzt noch wichtiger wird


Die Dokumentation der durchgeführten Pflegehandlungen war schon immer ein zentraler Bestandteil der pflegerischen Arbeit. Doch mit den erweiterten heilkundlichen Aufgaben wird sie nun noch bedeutsamer. Dokumentation ist nicht nur eine Formalität, sondern spielt eine entscheidende Rolle im Haftungsfall. Eine unzureichende oder lückenhafte Dokumentation kann dazu führen, dass Pflegefachkräfte nicht nachweisen können, dass sie korrekt gehandelt haben. In einem solchen Fall wird oft angenommen, dass die Maßnahme nicht durchgeführt oder falsch ausgeführt wurde.


Was muss dokumentiert werden?


Die Dokumentationspflicht umfasst alle Schritte, die im Rahmen der erweiterten Befugnisse durchgeführt werden:


Verabreichung von Medikamenten: Wenn eine Pflegefachkraft beispielsweise eigenständig Insulin verabreicht, muss dies genau dokumentiert werden – inklusive Dosierung, Zeitpunkt und Zustand des Patienten vor und nach der Gabe.


Wundversorgung: Bei der Behandlung von chronischen Wunden muss der Verlauf der Wundheilung, die eingesetzten Materialien und die vorgenommenen Maßnahmen detailliert aufgezeichnet werden.


Betreuung bei Demenz: Maßnahmen zur Förderung und Betreuung von Menschen mit Demenz müssen nicht nur dokumentiert, sondern auch regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.



Dokumentation als Schutz vor Haftung


Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der wichtigste Schutz vor juristischen Konsequenzen im Haftungsfall. Wenn alle Maßnahmen exakt dokumentiert sind, können Pflegefachkräfte im Falle eines Fehlers nachweisen, dass sie entsprechend den Vorgaben und ihrem Fachwissen gehandelt haben.


Vollständigkeit und Genauigkeit: Jede Maßnahme muss zeitnah und präzise dokumentiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Informationen fehlen, die im Nachhinein relevant sein könnten.


Verfügbarkeit der Dokumentation: Die Dokumentation muss jederzeit abrufbar sein. Dies gilt sowohl für den internen Gebrauch als auch für den Fall, dass externe Prüfungen (z. B. durch Behörden oder Gerichte) erfolgen.


Elektronische Unterstützung: Pflegekräfte sollten, wo immer möglich, auf digitale Dokumentationssysteme zurückgreifen. Diese bieten den Vorteil, dass Daten schneller und oft präziser erfasst werden können und zugleich ein sicherer Zugriff gewährleistet ist.


Fazit: Der Spagat zwischen Befugnissen, Haftung und Dokumentation


Der Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes bringt weitreichende Veränderungen im Pflegeberuf mit sich. Die erweiterten Befugnisse eröffnen Pflegefachkräften neue Handlungsspielräume und verbessern die Versorgung von Patient*innen. Gleichzeitig geht diese Erweiterung jedoch mit einer erhöhten Haftung und einer stärkeren Verpflichtung zur sorgfältigen Dokumentation einher.


Es ist verständlich, dass viele Pflegefachkräfte sich von der neuen Verantwortung überfordert fühlen. Die Angst vor Fehlern und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen ist real. Doch durch gezielte Weiterbildung, den Aufbau eines starken Netzwerks aus Kolleg*innen und eine durchdachte Dokumentationsstrategie können diese Herausforderungen gemeistert werden. Pflegefachkräfte haben die Möglichkeit, ihre Rolle in der Patientenversorgung aktiv mitzugestalten und dabei auf ein umfangreiches Unterstützungsnetzwerk zurückzugreifen.


Der Spagat zwischen Befugnissen, Haftung und Dokumentation ist eine Herausforderung, die mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung bewältigt werden kann. Pflegefachkräfte sollten diese Veränderung als Chance sehen, ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern und die Pflege auf ein neues Level zu heben – wohlwissend, dass sie dafür die notwendige rechtliche und fachliche Absicherung haben.


Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes. Änderungen im Gesetzgebungsprozess können noch erfolgen. Pflegefachkräfte sollten sich über die finalen Regelungen informieren, sobald das Gesetz verabschiedet wird.


GLG und bleibt gesund und munter Eure Schwester Eva



Quellen:

Gesetzliche Grundlagen und Entwürfe


  1. Pflegekompetenzgesetz (Entwurf) – Der Gesetzesentwurf selbst ist eine zentrale Quelle. Er beschreibt detailliert die geplanten Regelungen zu den erweiterten Kompetenzen von Pflegefachkräften, einschließlich heilkundlicher Tätigkeiten.

  2. Pflegeberufegesetz – Regelt bereits grundlegende Aspekte der Pflegeausbildung und Kompetenzen, die mit dem neuen Gesetz erweitert werden sollen.

Haftungsrecht und Berufshaftpflicht


  1. Berufshaftpflichtversicherung für Pflegefachkräfte – Informationen zur Absicherung von Pflegefachkräften in Bezug auf berufliche Haftungsrisiken, speziell im Hinblick auf heilkundliche Tätigkeiten.

  2. Haftungsrisiken in der Pflege – Vertiefende Informationen über die rechtlichen Konsequenzen für Pflegekräfte bei fehlerhaften Entscheidungen und Maßnahmen.

Dokumentation in der Pflege


  1. Pflegedokumentation – Grundsätze der Pflegedokumentation, die im Rahmen des neuen Gesetzes eine noch größere Rolle spielen wird.

  2. Digitale Dokumentation in der Pflege – Ein Überblick über die zunehmende Bedeutung der digitalen Pflegedokumentation und wie sie Pflegekräfte entlasten kann.

Fortbildung und Qualifikation


  1. Weiterbildung für Pflegefachkräfte – Programme und Fortbildungsmöglichkeiten, die erforderlich sind, um die neuen heilkundlichen Aufgaben im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes zu erfüllen.

  2. Qualifizierungsmaßnahmen für Pflegekräfte im Rahmen heilkundlicher Aufgaben – Notwendige Qualifikationen, um die erweiterten Befugnisse sicher ausüben zu können.

Studien und Analysen zur Pflege


  1. Demografische Entwicklung und Pflegebedarf – Statistische Analysen zur steigenden Zahl von Pflegebedürftigen und dem wachsenden Fachkräftemangel.

  2. Pflege im demografischen Wandel – Studien und Berichte über die Herausforderungen der Pflege im Zuge des demografischen Wandels und der steigenden Zahl älterer Menschen.

Praktische Pflegeinformationen


  1. Praxis der Wundversorgung – Grundlagen zur Wundversorgung und wie diese durch das neue Gesetz auf Pflegefachkräfte übertragen werden soll.

  2. Diabetische Versorgung in der Pflege – Spezifische Informationen zur Pflege von Diabetiker*innen, insbesondere zur Verabreichung von Insulin und der Überwachung des Blutzuckerspiegels.

Bildnachweise: ChatGPT

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